Präventionskonzept des Kirchenkreises stolzenau-Loccum

Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

im Kirchenkreis Stolzenau-Loccum

 

Bestandteile des Schutzkonzeptes

  • Vorwort
  • Ziele
  • Leitbild / Grundverständnis / Definitionshilfe
  • Partizipation
  • Risiko- /Ressourcenanalyse
  • Umgang mit Mitarbeitenden
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Unterschrift zur Kenntnisnahme
  • Schulungen /Fortbildungen
  • Beschwerdemanagement
  • Vorgehen bei Verdachtsfällen
  • Krisen-/ Handlungsplan der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
  • Dokumentation
  • Aufarbeitung
  • Präventionsangebote/Öffentlichkeitsarbeit
  • Ausblick / Controlling
  • Anlagen:
    • Fachstelle der Landeskirche
    • Beratungsstellen

 

 

0: Vorwort

Der evangelisch-lutherische Kirchenkreis Stolzenau-Loccum nimmt mit dem vorliegenden Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt seine Verantwortung für die Mitarbeitenden und die Schutzbefohlenen in seinen Gemeinden und Einrichtungen wahr.

Das hier vorliegende Schutzkonzept fußt auf dem Beschluss der Kirchenkreissynode vom 08.11.2023. Dieser Beschluss lautet: Der Kirchenkreis Stolzenau-Loccum erarbeitet ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt. Der Prozess zur Errichtung des Schutzkonzeptes wird durch eine Steuerungsgruppe initiiert und begleitet. Alle Einrichtungen und Kirchengemeinden sind verpflichtet, für ihre Veranstaltungen, Gruppen, Freizeiten usw. eine Risiko-Analyse vorzunehmen und diese regelmäßig zu überprüfen. Muster-Risko-Analysen stehen dafür zur Verfügung. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Kirchenvorstände und Einrichtungsleitungen. Die Kirchenkreissynode beschließt, Fortbildungsangebote (Grundkurs) regional sowie kirchenkreisweit anzubieten und zu finanzieren. Die Risiko-Analysen in den Gemeinden, Einrichtungen und Gruppen sollen bis zum Sommer 2024 abgeschlossen sein.

Dem Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt liegen die Grundsätze für die Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers[1] in der Fassung vom 26. Januar 2021 zugrunde. Danach sind Kirchengemeinden, Regionen und Einrichtungen dazu angehalten, ein Schutzkonzept zu erstellen.

 

Zur Planung und Vorbereitung wurde im Kirchenkreis Stolzenau-Loccum im Dezember 2022 eine multiprofessionelle Steuerungsgruppe eingesetzt.[2]

Das Schutzkonzept sieht vor, dass auf übergemeindlicher Ebene Schulungen zur Sensibilisierung von sexualisierter Gewalt an Schutzbefohlenen durchgeführt werden und auf lokaler Ebene Risikoanalysen stattfinden, in deren Konsequenz mit Mitarbeitenden, die unmittelbar mit Schutzbefohlenen in ihrer Arbeit in Kontakt stehen, gesprochen wird und mit ihnen ein Einverständnis zum Leitbild des Schutzkonzeptes erzielt wird.

 

Schulungen und lokale Diskussionsvorgänge sind in diesem Sinn bereits vorbeugende Maßnahmen, um zu verhindern, dass es überhaupt zu Grenzverletzungen und Übergriffen kommt. Sie informieren in aller notwendigen Breite über den Schutz vor sexualisierter Gewalt und schaffen Strukturen, die alle Mitglieder der Gemeinden, Einrichtungen und der Ev. Jugend erreichen. Durch Information, Schulung und Sensibilisierung aller haupt- und ehrenamtlich Tätigen entsteht eine transparente Kultur der Achtsamkeit, die die Sprachfähigkeit fördert und Übergriffe jedweder Art auszuschließen hilft.

 

Ziele

Der Kirchenkreis gibt sich folgende Ziele, um auf das Thema des Schutzes vor sexualisierter Gewalt konsequent und verantwortlich zu reagieren:

 

Es finden offene und sensible Auseinandersetzungen mit dem Thema Grenzverletzung und sexualisierte Gewalt statt.
Es werden gezielte Schulungen in diesem Bereich auf Grundlage eines sexualpädagogischen Konzepts angeboten und durchgeführt.
Angepasste Konzepte (Risikoanalysen) helfen vor Ort, die Risiken jedweder Art zu erkennen und zu benennen, präventiv tätig zu werden und im Schadensfall angemessen zu reagieren.
Durch die breite Debatte und die vertiefende Umsetzung des Schutzkonzeptes auf allen Ebenen kirchlichen Handelns wird der Zugang von Täterinnen und Tätern in die entsprechenden Handlungsfelder erschwert.
Es werden darüber hinaus Beschwerdewege und kompetente Unterstützungen für Betroffene bereitgestellt und den lokalen Ebenen Informationen und Beratungshilfen zur Verfügung gestellt werden.

 

Leitbild / Verhaltenskodex / Definition

 

Leitbild:

Als Christinnen und Christen sehen wir alle Menschen als Ebenbilder Gottes an.

Diese christliche Einsicht, auf die sich Artikel 2 der Kirchenverfassung der Landeskirche Hannovers beruft, verpflichtet uns, die Freiheit und Würde und damit auch die sexuelle Selbstbestimmung anderer zu achten und zu schützen.

Unser Auftrag ist die Kommunikation des Evangeliums. Unser Ziel ist, dass Menschen im Schutzraum der Kirche der befreienden Botschaft der Bibel trauen und den Glauben als Ressource ihres Lebens entdecken. Dabei tragen wir als Mitarbeitende der Kirche eine besondere Verantwortung: Schutzbefohlene vertrauen sich uns an. Das damit ggf. entstehende Machtgefälle birgt Gefahren der Grenzüberschreitung, des geistlichen Machtmissbrauchs und der sexualisierten Gewalt.

Wir verpflichten uns, jeder Form von sexualisierter Gewalt entgegenzuwirken, Null Toleranz gegenüber den Taten zu üben und Transparenz bei der Aufarbeitung zu zeigen.

Diese Verpflichtung prägt unsere Haltung gegenüber allen Menschen, denen wir in unserer Arbeit begegnen, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen und gegenüber volljährigen Personen in Abhängigkeitsverhältnissen sowie in Seelsorge- und Beratungssituationen. Ebenso prägt diese Verpflichtung unsere Haltung gegenüber den hauptberuflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden im Kirchenkreis.

Diese Verpflichtung mahnt uns, die Bedürfnisse derer, die von sexualisierter Gewalt in unserer Kirche betroffen sind, in unser Handeln einzubeziehen und Betroffene insbesondere an der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt zu beteiligen.

 

Verhaltenskodex:
Folgender Verhaltenskodex gilt verbindlich für ehrenamtlich und beruflich Tätige:

 

1.Achtung und Respekt vor der Würde jedes einzelnen Menschen

Unsere Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Schutzbefohlenen in Seelsorge- und Beratungssituationen sowie gegenüber Mitarbeitenden ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten die Würde und Persönlichkeit jedes einzelnen Menschen. 

2.Schutz vor (sexualisierter) Gewalt

Wir wollen jegliche Art von Gewalt bewusst wahrnehmen. Wir tolerieren sie nicht, sondern benennen sie und handeln zum Besten der Kinder, Jugendlichen, Erwachsenen und Schutzbefohlenen. Wenn die Ausübung sexualisierter Gewalt droht, hat deren Verhinderung oberste Priorität.

Anschuldigungen und Verdachtsmomenten sowie Hinweisen auf Täter*innen-schützende Strukturen wird unter Berücksichtigung des Krisenplans des Kirchenkreises unverzüglich nachgegangen. Jeder Fall mit begründetem Verdacht wird bei der landeskirchlichen Meldestelle[3] gemeldet.

3.Hinzuziehen von Unterstützung

Wenn Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Menschen im Abhängigkeitsverhältnis oder als Schutzbefohlene, Hilfe benötigen, suchen wir als Mitarbeitende das Gespräch mit einer Fachkraft zu diesem Thema. Die Vorgehensweise und die Ansprechpersonen sind für den Kirchenkreis geklärt und kommuniziert[4]. 

4.Selbstreflexion 

In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeitende im Kirchenkreis Stolzenau-Loccum

haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung sowie Vorbildfunktion, mit der wir jederzeit verantwortlich umgehen. Wir reflektieren unsere eigenen Grenzen, unser Verhalten und die eigene Rolle. 

5.Verantwortungsbewusster Umgang mit Nähe und Distanz

Wir gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen werden respektiert. Das bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönliche Schamgrenze. Wir beachten das Abstinenzgebot.

6.Position beziehen

Wir beziehen aktiv Position gegen diskriminierendes, gewalttätiges, rassistisches und sexistisches Verhalten. Das gilt für körperliche Gewalt (z.B. Körperverletzung, sexueller Missbrauch) wie auch für verbale Gewalt (z.B. abfällige Bemerkungen, Erpressung) und seelische Gewalt (z.B. Mobbing).

7.Qualifizierte Mitarbeitende

Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Schutzbefohlenen braucht aufmerksame und qualifizierte Mitarbeitende. 

Hierfür entwickeln wir Konzepte für den Schutz vor sexualisierter Gewalt, die auch die Fortbildung der Mitarbeitenden beinhalten.

8.Angebote zum Empowerment

Wir wollen Menschen Möglichkeiten bieten, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln. Das bedeutet auch die Auseinandersetzung mit dem eigenen Geschlecht.

9.Wahrnehmung/Wahrung der Bedürfnisse Betroffener sexualisierter Gewalt

Die Bedürfnisse derer, die von sexualisierter Gewalt in unserer Kirche betroffen sind, werden in unser Handeln einbezogen und Betroffene insbesondere an der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt beteiligt.

10.Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben arbeiten wir zusammen mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und Einrichtungen sowie mit kommunalen und staatlichen Stellen, insbesondere mit den Jugendämtern und mit den Strafverfolgungsbehörden. 

11.Respektvoller Umgang im Team

Auch für die Zusammenarbeit in unseren Kirchengemeinden und Einrichtungen achten wir das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, sorgen für einen respektvollen Umgang miteinander und wahren die persönlichen Grenzen unserer haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.  

 

Definitionen:

 

Grenzverletzungen

 

„Von sexualisierter Gewalt zu unterscheiden sind Grenzverletzungen, die als einmaliges oder seltenes unangemessenes Verhalten anzusehen sind (z. B. die Missachtung persönlicher oder körperliche Distanz, sexistische Sprache etc.). Maßstab für die Bewertung eines Verhaltes als grenzverletzend ist neben der Einhaltung professioneller und fachlicher Arbeitsstandards das subjektive Erleben von Betroffenen. Entscheidend ist, dass die Vertrauens- und Beziehungsarbeit, genauso wie das Bedürfnis von Menschen nach Nähe, nicht in grenzverletzender Weise ausgenutzt wird. Einvernehmliche Beziehungen, Umarmungen und das Spenden von Trost sind selbstverständlich möglich und erwünscht. Hier liegt es vor allem in der Verantwortung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die Bedürfnisse und

Grenzen des Gegenübers zu beachten sowie besonnen und reflektiert das eigene Verhalten (z. B. im Team, mit der Leitung oder mit Unterstützung fachlicher Beratung) immer wieder anzuschauen und Fehlverhalten anzusprechen.“[5]

 

Das unangemessene Verhalten, das eine Grenzverletzung ausmacht, kann durch einen Mangel an eindeutigen Normen und Regeln in einer Organisation wie durch fehlende Sensibilität des Mitarbeitenden hervorgerufen werden. Meist geschehen Grenzverletzungen unbeabsichtigt.[6]

 

Grenzüberschreitende Umgangsweisen in Institutionen (Beispiele)

einmalige/gelegentliche Missachtung einer (fachlich) adäquaten körperlichen Distanz (grenzüberschreitende, zu intime körperliche Nähe und Berührungen im alltäglichen Umgang),
einmalig/seltene Ausnutzung der eigenen Machtposition innerhalb der Gruppe als Mitarbeitende, um die Wahrnehmung von anderen in Frage zu stellen.
einmalige/seltene Missachtung eines respektvollen Umgangsstils (zum Beispiel öffentliches Bloßstellen, Verletzung des Rechts auf das eigene Bild durch Veröffentlichung von Bildmaterial über Handy oder im Internet, Verletzung des Rechts auf Intimität bei der Körperpflege, Befehlston, persönlich abwertende, sexistische, rassistische Bemerkungen),

Grenzüberschreitende/unfachliche Interventionen (Beispiele)

Missachtung der Intimsphäre und Belastbarkeit
unangemessene Sanktionen,
die persönlichen Grenzen überschreitende Gespräche/Befragungen über Details

z.B. von Gewalterfahrungen oder sexuellen Erfahrungen, 

Missachtung des Rechts auf Schutz vor körperlichen, sexuellen und emotionalen Übergriffen und Gewalt durch Gleichaltrige und Ältere,
von Kindern und Jugendlichen verübte Grenzverletzungen bagatellisieren,

eigene Verantwortung für den Schutz bei Grenzverletzungen durch Gleichaltrige leugnen („Regelt das untereinander!“… Ihr sollt doch nicht petzen/ euch gegenseitig verpfeifen!“).[7]

             


Sexualisierte Gewalt:

 

„Eine allgemein verbindliche Definition sexualisierter Gewalt gibt es nicht. Der Begriff
wird zunehmend jedoch als Überbegriff verwendet, der auch sexuelle Ausbeutung und
sexuellen Missbrauch (physisch, psychologisch oder sexuell) einschließt.“ [8]
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie Deutschland verwenden nicht den Begriff des „sexuellen Missbrauchs“, sondern den der „sexualisierten Gewalt«, um zu betonen, dass hier Gewalt gegen Menschen angewendet wird.

 

„Den Begriff „sexueller Missbrauch“ lehnen viele betroffene Menschen aus verständlichen
Gründen ab. Denn „Missbrauch“ legt nahe, dass auch ein positiver „Gebrauch“ möglich
wäre. Gebrauch kann aber prinzipiell nur von Sachen oder Situationen gemacht werden –
unter keinen Umständen von Menschen.“ [9]

 

Kirchenrechtliche Definition der Gewaltschutzrichtlinie der EKD (EKD 2019, § 2 Abs. 1):


Nach dieser Richtlinie ist eine Verhaltensweise sexualisierte Gewalt, wenn ein un-
erwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der
betroffenen Person verletzt wird. Sexualisierte Gewalt kann verbal, nonverbal, durch
Aufforderung oder durch Tätlichkeiten geschehen. Sie kann auch in Form des Unterlassens geschehen, wenn die Täterin oder der Täter für deren Abwendung einzustehen hat.


„Sexualisierte Gewalt beschreibt dabei jedes Verhalten, dass vorsätzlich in die sexuelle
Selbstbestimmung eines anderen Menschen ohne Einwilligung bzw. Einwilligungsfä-
higkeit eingreift. Diese Definition, die ihren Fokus auf eine Verletzung der menschlichen
Würde legt, umfasst daher alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach dem
13. Abschnitt des Strafgesetzbuches und § 201a Abs. 3 oder §§ 232–233a des Strafgesetz-
buches, geht dabei aber über strafrechtlich sanktioniertes Verhalten hinaus.“ [10]


 

Sexuelle Belästigung / Übergriffe:

Der Begriff der sexuellen Belästigung ist in § 3 Abs. 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) definiert. In der Regel liegt hier keine Straftat vor, aber ebenfalls eine Verletzung der Pflichten aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis. Ggf. ist aber auch die Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder die Verhängung einer arbeitsrechtlichen Sanktion (Abmahnung, ggf. auch Kündigung) nötig. Übergriffe unterscheiden sich von Grenzverletzungen dadurch, dass sie nicht zufällig und nicht aus Versehen passieren.

Als sexuelle Belästigung gilt jede Verhaltensweise mit sexuellem Bezug, die von einer Seite unerwünscht ist und die eine Person in ihrer Würde verletzt. Sie kann in Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden und ist ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die Würde der betroffenen Person. Sexuelle Übergriffe sind Ausdruck eines unzureichenden Respekts, grundlegender fachlicher Mängel und / oder einer gezielten Desensibilisierung im Rahmen der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs / eines Machtmissbrauchs.

Beispiele für sexuelle Belästigung / Übergriffe sind:

unerwünschte Körperkontakte und aufdringliches Verhalten gegenüber Mitarbeitenden, Kindern und Jugendlichen
anzügliche und zweideutige Bemerkungen über das Äußere von Mitarbeitenden, Kindern und Jugendlichen
sexistische Sprüche und Witze über sexuelle Merkmale, sexuelles Verhalten und die sexuelle Orientierung von Mitarbeitenden und Jugendlichen
Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen verbunden sind
Vorzeigen von pornografischem Material gegenüber Mitarbeitenden, Kindern und Jugendlichen

Sexueller Missbrauch / Nötigung

Hierunter fallen alle strafrechtlich relevanten Taten. Beispiele für sexuellen Missbrauch sind:

sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§174 StGB)
sexueller Missbrauch von Kranken und Hilfebedürftigen in Einrichtungen (§174a StGB)
sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs-, oder Betreuungsverhältnisses (§174c StGB)
sexueller Missbrauch von Kindern (§176 StGB)
sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§182 StGB)
sexuelle Nötigung / Vergewaltigung (§177 StGB)
Verbreitung pornografischer Inhalte (§184 StGB)

 

Partizipation

Schutzkonzepte sind nur dann alltagstauglich, wenn sie mit denen besprochen werden, an die sie sich richten.

Die Steuerungsgruppe, die das Schutzkonzept federführend erarbeitet und aktualisiert, besteht aus Mitarbeitenden/Haupt- und Ehrenamtlichen aus verschiedenen Bereichen kirchlichen Lebens. Der Kirchenkreisvorstand macht sich das Konzept zu eigen, verantwortet die finale Fassung, ist verantwortlich für die Erstellung von Schutzkonzepten auf allen Kirchenkreis-Ebenen und für deren kontinuierliche Weiterentwicklung.

Die Kirchenkreissynode verabschiedet das Schutzkonzept und nimmt die Aktualisierungen zur Kenntnis.

 

Risiko- / Ressourcenanalyse

Die Risikoanalyse ist die Basis eines Schutzkonzepts und dient dazu, die besonders gefährdeten Bereiche im Umgang mit Schutzbefohlenen in den Institutionen und Einrichtungen zu identifizieren. Sie sorgt für Sensibilisierung der ehrenamtlich und beruflichen Mitarbeitenden und vollzieht sich partizipativ unter Einbeziehung der Erfahrungen der Mitarbeitenden. Sie ist zudem eine Präventionsmaßnahme vor potenziellen Täter*innen und zielt auf eine abschreckende Wirkung (Anlage 2). Im Einzelnen besteht eine Risikoanalyse aus folgenden Bereichen:

Eine Risikoanalyse in einer Kirchengemeinde/einer Gruppe läuft auf der Grundlage eines vorbereiteten Formulars[11] wie folgt ab:

1. Identifikation des Risikos möglicher sexualisierter Gewalt: Betrachtung aller Felder und Bereiche: Analyse der strukturellen und arbeitsspezifischen Risiken in der Kirchengemeinde/Einrichtung, z.B. Räume, Veranstaltungsformate

2. Benennung der Umstände, in denen Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Abhängigkeitsverhältnissen sexualisierter Gewalt ausgesetzt sein könnten: Einschätzung des Risikos

3. Feststellung, welche Maßnahmen bereits zur Vermeidung sexualisierter Gewalt vorgenommen wurden

4. Überlegung, welche Maßnahmen zur Minimierung des Risikos sexualisierter Gewalt notwendig sind. (Hier ist die Partizipation der Schutzbefohlenen erforderlich)

 5. Dokumentation der Analyse und ihrer Ergebnisse

 6. Überprüfungsdatum

 7. Schulung der Mitarbeitenden zum Entstehen der ‚Kultur der Achtsamkeit‘

 

Umgang mit Mitarbeitenden

Erweitertes Führungszeugnis, mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres bzw. mit dem Erlangen der JuLeiCa vorzulegen

Um sowohl die bereits im Arbeits- und Dienstverhältnis stehenden Mitarbeitenden als auch alle neu hinzukommenden Mitarbeitenden in das Schutzkonzept zu integrieren, werden im Kirchenkreis folgende Regelungen getroffen:

1. Bei der Einstellung neuer Mitarbeitender ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Dies ist seit 2009 eine verpflichtende Einstellungsvoraussetzung. Das erweiterte Führungszeugnis muss alle 5 Jahre auf Anforderung des Arbeitgebers erneut vorgelegt werden.

2. Alle anderen Mitarbeitenden, deren Einstellung vor 2009 erfolgte, fallen unter die Maßgabe, dass sie die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bis zum 31.05.2024 nachreichen. Diese Maßgabe steht unter dem Vorbehalt einer Prüfung (hier: Risikoanalyse vor Ort) und gilt für jene, die in der Arbeit mit Schutzbefohlenen tätig sind.

3. Gleiches gilt auch für alle Ehrenamtlichen. Auch hier regelt die Prüfung, sprich die Risikoanalyse vor Ort, welche Mitarbeitenden hiervon verpflichtend betroffen sind.

4. Auf die gesetzlichen Bestimmungen, im Allgemeinen auf § 8a SGB III und im Besonderen auf §72a, wird verwiesen.

 

Unterschrift zur Kenntnisnahme

1. Alle neuen Mitarbeitenden einer Kirchengemeinde, einer Einrichtung oder des Kirchenkreises unterschreiben bei ihrer Einstellung, dass sie das Schutzkonzept zur Kenntnis genommen haben. (Anlage 4)

2. Alle anderen hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden, die bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Schutzkonzeptes in bestehenden Dienst- oder Arbeitsverhältnissen tätig sind, müssen das Schutzkonzept ebenfalls zur Kenntnis nehmen.

 

5.3    Schulungen /Fortbildungen

Bis Oktober 2024 haben alle ehren- und hauptberuflichen Mitarbeitenden in der praktischen Arbeit mit den benannten Schutzbefohlenen und die, die eine Gemeinde-/ Einrichtungsleitung innehaben, an einer Grundschulung zur Thematik sexualisierte Gewalt teilgenommen. Die Inhalte werden von der Landeskirche bestimmt und von geschulten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Kirchenkreis durchgeführt.

Die JuLeiCa-Schulung wird entsprechend angepasst/erweitert.

 

Beschwerdemanagement

 

Ein Beschwerdeverfahren verbessert die Qualität des professionellen Handelns und schützt die uns anvertrauten Menschen vor unprofessionellem Handeln und bewusstem Fehlverhalten. Menschen, die mit der Leistung oder der Art der Aufgabenerfüllung eines Arbeitsbereiches nicht zufrieden sind, haben selbstverständlich die Möglichkeit, sich zu beschweren. Dabei werden Beschwerden von den uns anvertrauten Menschen als Impuls für die Weiterentwicklung der Arbeit betrachtet. Die uns anvertrauten Menschen werden wegen einer Beschwerde niemals benachteiligt, diffamiert oder in sonstiger Art und Weise unter Druck gesetzt. Beschwerden werden ernst- und angenommen. Dafür ist die Sensibilisierung aller beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden notwendig.

 

Die Beschwerdewege müssen veröffentlicht sein und den beruflichen und ehrenamtlich Mitarbeitenden sowie den uns anvertrauten Menschen bekannt sein. In Fällen von Beschwerden über sexualisierte Gewalt muss entsprechend des Krisenplans des Kirchenkreises gehandelt werden.

 

Ablauf einer allgemeinen Beschwerde:

Die Leitung oder deren Stellvertretung nehmen mögliche Beschwerden schriftlich (auch per E-Mail), telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch entgegen. Sie nehmen zu dem Vorwurf keine persönliche und inhaltliche Stellung. Weitere Mitarbeitende in Kirchengemeinden oder Einrichtungen des Kirchenkreises, an die Beschwerden herangetragen werden, informieren darüber die Leitung.

Bei telefonischer oder persönlicher Beschwerde bündelt die Leitung gegenüber dem / der Beschwerdeführer/in den genauen Wortlaut der Beschwerde. Sie benennt, dass sie mit dem betreffenden Mitarbeitenden darüber sprechen wird und bietet dem / der Beschwerdeführer/in Rückmeldung darüber an.

Die Leitung informiert die / den entsprechenden Mitarbeitende/n über die Beschwerde, hört sich deren Sicht an und bespricht mit der / dem Mitarbeitenden das weitere Vorgehen.

Bei dienstrechtlich relevanten Beschwerden, Beschwerden von besonderer Bedeutung und schriftlichen Dienstaufsichtsbeschwerden sind die MAV und der Träger zu informieren und ggf. im weiteren Verlauf zu beteiligen.

Die Leitung gibt bei entsprechendem Wunsch Rückmeldung an den / die Beschwerdeführer/in.

Die Leitung gibt eine abschließende Rückmeldung an die entsprechenden Mitarbeitenden.

Darüber hinaus stehen unabhängige, kirchenexterne Beratende zur Verfügung, die Fragen beantworten und begleiten können, zum Beispiel, wenn es um die Beantragung von Anerkennungs- oder Unterstützungsleistungen geht. Die Namen und Kontaktdaten sind über „HELP“ (Telefon 0800-5040112) oder über die Fachstelle Sexualisierte Gewalt der Landeskirche Hannovers (https://www.praevention.landeskirche-hannovers.de/) zu erfragen.

 

Vorgehen bei Verdachtsfällen

 

Krisen-/ Handlungsplan der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

 

Um Handlungssicherheit im Verdachtsfall zu geben, gilt im Kirchenkreis ein verbindlicher Krisen-/Interventionsplan. Dabei gibt der Krisen- und Interventionsplan der Ev.-luth. Landeskirche Hannover die Schritte vor.[12]

Der Krisen- und Interventionsplan des Kirchenkreises ist von der Steuerungsgruppe erarbeitet.[13]

Er

• regelt die Abläufe und Zuständigkeiten im Falle eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt

• ist bekannt und sorgt für Handlungssicherheit

• benennt Ansprechpersonen

• sorgt für Rollenklarheit (z.B. Kollegin der beschuldigten Person kann nicht zugleich Kollegin und Seelsorgerin der betroffenen Person sein; Superintendentin ist Dienstvorgesetzte und nicht Seelsorgerin der betroffenen Person)

• enthält ergänzende Hinweise, z.B. externe Ansprechpersonen, Umgang mit Angehörigen, etc.

• wird regelmäßig überprüft

 

Der Krisen- und Interventionsplan sieht folgendes Verhalten vor: 

• Ruhe bewahren, zuhören, Glauben schenken, sich selbst Unterstützung holen

• Persönliche Reflexion (soweit möglich), ggf. kollegiale Beratung

• Beobachtungen notieren (für Dritte unzugänglich aufbewahren)

• NICHTS auf eigene Faust unternehmen

• KEINE direkte Konfrontation der beschuldigten Person

• KEINE eigenen Ermittlungen zum Tathergang!

• KEINE eigenen Befragungen durchführen

• KEINE überstürzten Aktionen

• Superintendent*in benachrichtigen – Informationspflicht

• Ggf. Unterstützung durch (Fach-) Beratungsstelle hinzuziehen, Hinzuziehung der Fachkraft nach SGB VIII §8a

• Ggf. und nach Absprache im Krisenstab: Begleitung der Betroffenen, der Täter*innen, der Mitarbeitenden, der Angehörigen, des Umfelds usw.

 

Dokumentation

Im Rahmen des Handlungsplans werden die notwendigen Informationen strukturiert mit Hilfe von Protokollvorlagen erfasst (s. Anlage 6). Die Protokolle werden in einem geschützten Bereich der Landeskirche vor Einsicht Dritter geschützt aufbewahrt.

 

7.3       Aufarbeitung

Ein Aufarbeitungsprozess beginnt mit der Wahrnehmung der unterschiedlichen Interessen, Perspektiven und Bedürfnisse der Beteiligten. Maßgeblich sind der Schutz und die autonome Entscheidung der Betroffenen bzw. ihrer Vertreter*innen (z. B. bei Minderjährigen oder Personen mit rechtlicher Betreuung), sich an diesem Prozess zu beteiligen.

Betroffene müssen über die Möglichkeit von Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen informiert werden. Ihnen, aber auch den weiteren Beteiligten, ist eine angemessene Begleitung in Form von Beratung, Supervision oder Seelsorge zur Verfügung zu stellen.


Folgende Perspektiven sind im Rahmen eines Aufarbeitungsprozesses zu bedenken und
müssen, dem jeweiligen Fall entsprechend, berücksichtigt werden:
• die Sicht der betroffenen Person,
• die Sicht des Umfelds der Betroffenen (Familie, Peers, Zugehörige, Partner*in u. a.),
• die Sicht des oder der Beschuldigten oder der Täterin / des Täters,
• die Sicht von Personen aus dem Umfeld des oder der Beschuldigten oder der Täterin, des Täters(Zugehörige, Familie),
• die Sicht möglicher weiterer Zeugen, die ebenfalls betroffen sein könnten oder den
Fall beobachtet und/ oder möglicherweise anders/ falsch eingeschätzt haben (Gruppenteilnehmende, Kollegium u. a.),
• die Sicht des Teams, Kollegiums oder Gremiums, das mit dem Vorfall konfrontiert wird
und dem sich die Frage nach der (Mit-)Verantwortung stellt (z. B. Kollegium, Kirchenvor-
stand, Vorgesetzte),

• die Sicht der nicht unmittelbar Beteiligten, die auf eine klare Kommunikation der Fakten angewiesen sind (Landeskirche, Gemeinde, Presse, Öffentlichkeit usw.).
 

Die Komplexität des Geschehens sowie die zu erwartende Dynamik im Verlauf des Prozesses erfordern eine unabhängige, externe und multiprofessionelle Besetzung des verantwortlichen Aufarbeitungsteams. Die Zusammenarbeit und die Abstimmung mit Betroffenen oder die sie Vertretenden ist unverzichtbar. Betroffene, die nicht persönlich beteiligt werden wollen oder können, sollten zumindest ein Mitspracherecht bei der Zusammensetzung des Teams erhalten. Zu einem solchen Team gehören in der Regel Qualifikationen und/ oder Kompetenzen aus den Bereichen
• Arbeits-/ Dienst-/ Strafrecht,
• Psychologie oder Psychotherapie,
• Traumafachberatung und Traumapädagogik,
• Sozialpädagogik/ Organisationsentwicklung,
• Öffentlichkeitsarbeit.

Der Aufarbeitungsprozess sollte im Team vereinbart und vorab in Einzelschritten skizziert, terminiert und mit einem Fallmanagement versehen werden. Kann ein gemeinsames Interesse oder Ziel benannt werden? Was sollte am Ende stehen? Hierfür braucht es eine professionelle, unabhängige Moderation. Wenn möglich, sollten auch hier die Bedürfnisse, Erfahrungen und Anregungen der betroffenen Person(en) einbezogen werden, ohne die Verantwortung oder den Auftrag zur Aufarbeitung von den Betroffenen selbst abhängig zu machen. Gleichzeitig ist dafür zu sorgen, dass Einsichten und Ergebnisse aus der Aufarbeitung auch in der Erarbeitung oder Fortschreibung des Schutzkonzepts der Kirchengemeinde oder Einrichtung berücksichtigt werden.[14]

 

Präventionsangebote / Öffentlichkeitsarbeit

 

Präventionsangebote

Prävention sexualisierter Gewalt ist ein Querschnittsthema. Die kirchliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Abhängigkeitsverhältnissen ist im hohen Maße Beziehungsarbeit. Sie hat von ihrem Selbstverständnis her den Anspruch, allen Menschen einen sicheren und geschützten Raum zu bieten, in dem sie sich einbringen und ausprobieren können; einen Raum, in dem sie in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit unterstützt werden. Diese Arbeit beinhaltet einen hohen Vertrauensvorschuss. Das bedeutet eine besondere Verantwortung. Deshalb ist Prävention sexualisierter Gewalt eng mit der eigenen inneren Haltung verbunden. Die christliche Einsicht in die Freiheit und Würde jedes einzelnen Menschen verpflichtet uns dazu, konsequent für die Rechte und das Leben von Menschen einzutreten und ihnen Respekt und Achtung entgegenzubringen. Wo wir in dieser Weise das in uns gesetzte Vertrauen achten, stärken wir bei den Menschen, die sich uns öffnen, das Vertrauen in die eigene Person, ins Gegenüber und das Vertrauen in Gott. Es muss ein sensibler und achtsamer Umgang miteinander in der Haltung aller verankert sein, um den Kirchenkreis und seine Gemeinden/ Einrichtungen zu einem sicheren Raum zu machen.

Bereits in der Entwicklung des Schutzkonzeptes, aber auch in der fortlaufenden Arbeit, soll durch Präventionsmaßnahmen die Sensibilisierung und eine Haltung der Achtsamkeit aller gefördert werden. Dazu gehören Grundschulungen, um das Verständnis, die Mitarbeit und die Umsetzung der Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt zu unterstützen.

Auch in der JuLeiCa-Schulung des Kirchenkreisjugenddienstes wird ist das Thema verankert. Es werden darüber hinaus zielgruppenspezifische Informationsveranstaltungen und schriftliche Informationen entwickelt. Diese sollen betroffenensensibel ausgerichtet sein.


Öffentlichkeitsarbeit:

Die Öffentlichkeitsarbeit hat die Aufgabe, über das Schutzkonzept zu informieren, auch um Hemmschwellen für Betroffene abzubauen. So gibt es auf der Homepage auf der Startseite von www.kirchenkreis.stolzenau-loccum.de einen Kurzlink auf Informationen zum Thema, vor allem auch für Betroffene (Stelle „help“, Arbeitsstelle der Landeskirche, weitere Beratungsstellen). Dort werden auch die Informationen/ Konzepte des Kirchenkreises veröffentlicht und die Arbeit der Steuerungsgruppe vorgestellt (Transparenz). Die Informationen werden außerdem regelmäßig an alle Gemeindebriefredaktionen gegeben und dort auch zum großen Teil veröffentlicht, hinzu kommen Plakate für Schaukästen. Die Information der externen Öffentlichkeit erleichtert die Information der aktuellen Mitarbeitenden, Kinder, Jugendlichen und Sorgeberechtigten ebenso wie die der jeweils neu hinzukommenden Personen. Potenziellen Täterinnen und Tätern signalisiert die Veröffentlichung, dass Prävention von sexualisierter Gewalt nicht hinter verschlossenen Türen stattfindet, sondern offensiv betrieben wird. Die Tabuisierung, von der Täterinnen und Täter profitieren, ist damit aufgehoben.

 

Die Öffentlichkeitsarbeit des Kirchenkreises informiert in geeigneter Weise über die Präventionsangebote und Grundschulungen. Sie ist in den Krisenplan eingebunden. Die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Intervention und Aufarbeitung geschieht in enger Abstimmung mit der Pressestelle der Landeskirche und der Fachstelle Prävention sexualisierter Gewalt der Landeskirche Hannovers.

 

Ausblick / Controlling

 

Nach der Veröffentlichung des Schutzkonzeptes wird dieses und die dazugehörenden Anlagen regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert:

Zur Evaluation wird ein fünfjähriger Überprüfungszeitraum verabredet. Im Jahre 2024 erfolgt ein Zwischenbericht der Beauftragten zum Stand der Schulungen und der Umsetzung des Schutzkonzeptes vor Ort, im Jahr 2027 erfolgt ein Bericht in der KKS zu den Erfahrungen in der Umsetzung des Schutzkonzeptes.

Die Kirchenvorstände verpflichten sich, am Beginn jeder neuen Legislaturperiode erneut das zu dem Zeitpunkt bestehende Schutzkonzept zu unterschreiben und notwendige Schulungen zu absolvieren. Grundsätzlich gilt, dass die Risikoanalyse und das Schutzkonzept den Bedürfnissen und Bedingungen entsprechend angepasst werden. Das Thema „Schutzkonzept“ wird regelmäßiger Bestandteil der kirchengemeindlichen Visitationen.

Alle 5 Jahre werden die erweiterten Führungszeugnisse erneuert.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Selbstverpflichtungserklärung

Anlage 1 a: Selbstverpflichtungserklärung für Ehrenamtliche

Anlage 2: Risikoanalyse

Anlage 3: Krisen- und Interventionsplan des Kirchenkreises Stand 2022

Anlage 4: Formular: Kenntnis des Schutzkonzeptes

Anlage 6: Dokumentation von Tatbeständen

Anlage 7: Beschwerdemanagement

Anlage 8: Fachstelle sexualisierte Gewalt der Landeskirche Hannover

Anlage 9: Regionale und bundesweite Beratungsstellen

 

 

 

Anlage 1

Selbstverpflichtungserklärung:

 

Ich habe die Inhalte des Verhaltenskodexes verstanden und verpflichte mich, zur Einhaltung derselben beizutragen.

Ich bin über die Gesetzeslage bezüglich des Sexualstrafrechtes §§174ff Strafgesetzbuch informiert. Mir ist bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.

Ich versichere, nicht wegen einer in §72a SGB VIII bezeichneten Straftat rechtskräftig verurteilt worden zu sein und dass derzeit weder ein gerichtliches Verfahren noch ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Straftat anhängig ist.

 

Ort, Datum                                                  Unterschrift des / der Mitarbeitenden

 

Alternativ: Selbstverpflichtungserklärung für Ehrenamtliche:

Ich begegne den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie den Mitarbeitenden mit Respekt. Ich achte ihre persönlichen Grenzen und trage zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz bei.
Ich hinterfrage Situationen, bei denen ich das Gefühl habe, dass Grenzen verletzt werden. Ich spreche sie in unserem Mitarbeitendenteam oder gegenüber einer Leitungsperson an und verharmlose und übertreibe dabei nicht.
Mir ist bewusst, dass ich als Mitarbeitende/r eine verantwortungsvolle Vertrauensperson bin. Ich nutze meine Rolle nicht aus, um eigene Bedürfnisse zu befriedigen.
Ich verzichte auf abwertende oder ausgrenzende Verhaltensweisen und Sprache. Ich schütze Kinder und Jugendliche in meinem Tätigkeitsfeld vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt.
Ich kenne und beachte die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Mir ist bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen und Minderjährigen eine strafbare Handlung mit entsprechenden rechtlichen Folgen ist.
Ich achte auf Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt bei Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen. Wenn ich einen begründeten Verdacht eines unangemessenen Verhaltens und/oder eines sexuellen Übergriffes auf Schutzbefohlene habe, verhalte ich mich entsprechend dem Notfallplan meines Kirchenkreises.
Dabei stehen der Schutz und die Würdigung der Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen an erster Stelle.

 

Ort, Datum                                                                           Unterschrift des / der Mitarbeitenden

 

 

Anlage 2: Risikoanalyse des Kirchenkreises:  siehe externe Anlage

 

Anlage 3: Krisen- und Interventionsplan -  siehe externe Anlage

 

Anlage 4: Kenntnis des Schutzkonzepts

 

 

Kenntnisnahme des Schutzkonzeptes

 

Entsprechend den Grundsätzen des Kirchenkreises Stolzenau-Loccum und seinem Beschluss zum Schutz von Schutzbefohlenen vor sexualisierter Gewalt vom 08.11.2023 nehme ich das Schutzkonzept und insbesondere dessen Umgangs- und Verhaltensregeln zur Kenntnis.

 

 

Kirchengemeinde/ Einrichtung                                             Datum

 

Name des/der Mitarbeitenden:

 

 

 

 

Ort, Datum                                                     Unterschrift des/der Mitarbeitenden

 

 

Anlage 6 - Dokumentation von Tatbeständen

 

Sollten immer (bei jedem Gespräch) angefertigt und müssen vertraulich verwahrt werden.

Sie sollten immer enthalten:

 

Wer?

Name der Beteiligten (ggf. in Abkürzung/verschlüsselt)

Betroffene/Täter/ggf. Zeugen/ Mitarbeitende (Team)

 

Was?

Ausgangssituation

Wann?

Wo?

 

Wer wurde informiert?

Welche Schritte sind unternommen worden?

Welche Verabredungen wurden getroffen?

 

Anlage 7: Beschwerdemanagement - siehe externe Anlage

Anlage 8: Fachstelle sexualisierte Gewalt der Landeskirche Hannover

Pastorin Karoline Läger-Reinbold (Leitung):
Karoline.Laeger-Reinbold@evlka.de, 0511 1241-586

Mareike Dee (Prävention und Aufarbeitung):
Mareike.Dee@evlka.de,  0511 1241-726

www.praevention.landeskirche-hannover.de

 

  Anlage 9: Regionale und bundesweite Beratungsstellen

Alle aufgeführten Beratungen sind in der Regel kostenlos. Sie helfen bereits bei der Verhinderung von Missbrauch mit, wenn Sie Schutzbefohlene aus Ihren Gemeinden und Einrichtungen, die selbst betroffen sind oder Angehörige, die sich Sorgen machen, an eine geeignete Fachberatungsstelle vermitteln.“ 

Regional:

AMANDA e.V. FrauenTherapie- und Beratungszentrum | Roscherstraße 12, 30161 Hannover |  Tel. 0511 – 885970 | mail@amanda-ev.de
Anstoß Beratungsstelle | www.anstoss.maennerbuero-hannover.de/ | Ilse-Ter-Meer-Weg 7,  30449 Hannover | Tel. 0511 – 12358911 | anstoss@maennerbuero-hannover.de
AWO Frauenberatung Barsinghausen | Marktstraße 33, 30890 Barsinghausen |
Tel. 05105 – 6613550 | frauenberatung.barsinghausen@awo-hannover.de
AWO Frauenberatung Garbsen | Planetenring 10 , 30823 Garbsen | Tel. 0152 – 09895671 | frauenberatung.seelzegarbsen@awo-hannover.de
AWO Frauenhaus der Region | Postfach 810601, 30506 Hannover | Tel. 0511 – 221102
BASTA – Mädchen- und Frauenberatungszentrum e.V. | Enzer Straße 22a , 31655 Stadthagen | Tel. 05721 – 91048
Beratungsstellen für Frauen und Mädchen in
GEHRDEN: Steinweg 17-19 | Tel. 0511 – 431531
WENNIGSEN: Hauptstraße 1-2 | Tel. 0511 -  431531
EMPELDE und RONNENBERG: Stille Straße 8 in Ronnenberg | Tel. 0511 -  431531
frauenzentrum@ronnenberg.de
Bestärkungsstelle – Beratung für Frauen bei häuslicher Gewalt | Bödekerstraße 65,
30161 Hannover | Tel. 0511 – 3948177 | bestaerkungsstelle@btz-hannover.de
BISS - Verbund Region Hannover / AWO Koordinierungs- und Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt | Deisterstraße 85 A, 30449 Hannover | Tel. 0511 -  219 78 192 |
gewaltschutz@awo-hannover.de
BISS - Interventions-/Koordinierungsstelle bei häuslicher Gewalt / Landeshauptstadt Hannover |  Marienstraße 61, 30171 Hannover | Tel. 0511 - 3945461 info@biss-hannover.de
BISS - Ophelia Beratungszentrum für Frauen und Mädchen mit Gewalterfahrung e.V. | Kastanienallee 10, 30851 Langenhagen | Tel. 0511 – 7240505 |
 info@ophelia-beratungszentrum.de
DONNA-CLARA Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in Gewaltsituationen e.V. im Frauenhaus Laatzen | Hildesheimer Straße 85, 30880 Laatzen | Tel. 0511 - 89885820 | info@frauenzentrum-laatzen.de
Frauenberatung für Betroffene von Gewalt und krisenhaften Lebenssituationen e.V. | Marienstraße 61, 30171 Hannover | Tel. 0511 – 323233 | info@frauenberatung-hannover.de
Frauenberatung Wunstorf | Am Alten Markt 4, 31515 Wunstorf | Tel. 05031 – 779506 |
info@fff-wunstorf.de
Frauenhaus Hannover - Frauen helfen Frauen e.V. | Postfach 20 05, 30020 Hannover |
Tel. 0511- 664477 | info@frauenhaus-hannover.org
Frauen- und Kinderschutzhaus HANNOVER | Marienstraße 61, 30171 Hannover |
Tel. 0511 – 698646 | info@frauenschutzhaus-hannover.de
Frauenhaus24 – Sofortaufnahme für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder | Postfach 20 05, 30020 Hannover | Tel. 0800 – 7708077 | info@frauenhaus24hannover.de
Frauen-Treffpunkt Hannover / Anlauf- und Beratungsstelle | Jakobistraße 2, 30163 Hannover Tel. 0511 - 332141 | info@frauentreffpunkt-hannover.de

Jugendberatung Hinterhaus | www.jugendberatunghinterhaus.de | Am Schneiderberg 19 a,  30167 Hannover | Tel. 0511 - 70 33 77 | kontakt@jugendberatunghinterhaus.de | kostenfreie und anonyme Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene, Alleinerziehende und junge Paare von 14 – 27 Jahren
Kinderschutz-Zentrum | www.ksz-hannover.de/fuer-kinder-jugendliche/beratung-und-hilfe/ | Tel. 0511 – 3743478 | info@ksz-hannover.de | Anlaufstellen speziell für Mädchen und weibliche Jugendliche, kostenlose Beratung und Hilfe. | montags – donnerstags von 09:00 - 13:00 Uhr, dienstags von  09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr sowie mittwochs (neu) von 14.00 – 16.00 Uhr
Mädchenhaus Komm | www.maedchenhaus-komm.de | Engelbosteler Damm 87, 30167 Hannover | Tel. 0511 – 71304411 | komm@maedchenhaus-hannover.de
Mädchen- und Frauenzentrum Garbsen e.V. | Planetenring 10, 30823 Garbsen |
Tel. 05137 – 122221 | info@frauenzentrum-garbsen.de
Mannigfaltig e.V. – Institut für Jungen- und Männerarbeit | www.mannigfaltig.de | Lavesstraße 3, 30159 Hannover | Tel. 0511- 4582162 | info@mannigfaltig.de | montags von  16:00 – 18:00 Uhr, mittwochs von  14:00 – 16:00 Uhr und donnerstags von  10:00 – 12:00 Uhr sowie persönlich in einer offenen Sprechstunde montags von 16:30 – 17:30 Uhr und mittwochs von 16:00 – 17:00 Uhr zu erreichen
Notruf für Frauen | www.frauennotruf-hannover.de | Goethestraße 23, 30169 Hannover | 
Tel. 0511 – 33 21 12 | info@frauennotruf-hannover.de  |
montags 15 bis 17 Uhr, mittwochs 10:00 bis 12:00 Uhr, freitags 10:00 bis 13:00 Uhr
Opferhilfebüro HANNOVER | Weinstraße 20, 30171 Hannover | Tel. 0511 - 61622029  opferhilfebuero@region-hannover.de
SUANA – Beratungsstelle für Migrantinnen bei häuslicher Gewalt, Stalking und Zwangsheirat |  Zur Bettfedernfabrik 1, 30451 Hannover | Tel. 0511 - 126078-14 :00 -18:00 Uhr | suana@kargah.de
Valeo Fachberatungsstelle | www.hannover.de/valeo | Peiner Straße 8, 30519 Hannover | 
Tel. 0511 - 61622160 | valeo@region-hannover.de
Violetta Hannover | www.violetta-hannover.de | Rotermundstr. 27, 30165 Hannover
Tel. 0511 - 85 55 54 | info@violetta-hannover.de | dienstags von 16:00 – 18:00 Uhr, mittwochs von 09:00 – 11:00 Uhr und donnerstags von 10:00 – 13:00 Uhr zu erreichen

Bundesweit:

Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“  |  www.hilfetelefon.de oder
www.frauen-gegen-gewalt.de  |  Tel. 08000 116 016  |  nennt Mädchen und Frauen Beratungsangebote in der Nähe
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch |  www.hilfeportal-missbrauch.de  | Tel. 0800 2255530
Das Hilfetelefon des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist eine bundesweite kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte – auch für Fragen der Prävention.
Kinderschutzgruppen  |  www.dgkim.de/kinderschutzgruppen.de  |
Kinderschutzgruppen sind interdisziplinäre Anlaufstellen in Kliniken für Patientinnen und Patienten sowie medizinische Fachkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und alle anderen, die einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nachgehen.
Die Kinderschutz-Zentren e.V.  |  www.kinderschutz-zentren.org
Medizinische Kinderschutzhotline | Tel.  0800 19 210 00 | Die Medizinische Kinderschutzhotline ist ein Beratungsangebot für medizinisches Fachpersonal bei Kinderschutzfragen und ist 24 Stunden erreichbar.
„Nummer gegen Kummer“ Anonyme (Lebens-)beratung per Telefon oder Mail für Kinder, Jugendliche und Eltern über Sexualität, Partnerschaft, Stress mit Eltern, Schulprobleme, Gewalt…
Kinder- und Jugendtelefon: 116 111
Elterntelefon: 0800 – 111 0 550
Wildwasser Kreis Groß-Gerau e.V. – Verein gegen sexuellen Missbrauch |    www.wildwasser.de  |  info@wildwasser.de |  Beratung auch in mehreren Sprachen
Zartbitter – Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt |  www.zartbitter.de  |  Kontakt- und Informationsstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachpersonal

Informationsplattformen:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) – Informationsforum zum Thema Sexualaufklärung | www.bzga.de | Informationen für Jugendliche, die Fragen zur Sexualität haben, Zugang ohne Registrierung
sextra – Onlineberatung der pro familia |  www.profamilia.sextra.de   |  Informationen zu Liebe, Freundschaft, Sexualität
Sex und so – Online-Beratung der pro familia |   www. sexundso.de  |  Sexualberatung und Sexualpädagogik
Was geht zu weit? - Projekt der Hochschule Fulda und der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen, das zu den Themen Dating, Liebe, Grenzen und zum respektvollen Umgang miteinander informiert |  www.was-geht-zu-weit.de

 

[1] https://www.praevention.landeskirche-hannovers.de

[2] Die Steuerungsgruppe: Kreisjugendwart, Pastorin, Mitglied Jugendkonvent, MAV, Erzieherin Kita, Superintendentin.

 

 

[3] Fachstelle Sexualisierte Gewalt: praevention.landeskirche-hannover.de/OLKR Dr. Mainusch, Tel.: 0511-1241284

[4] Siehe: Interventionsplan im Anhang

 

[5] Dieckmann, Detlef/Dietzfelbinger, Daniel/Kühnbaum-Schmidt, Kristina/Meyns, Christoph: Führen und Leiten in der Kirche. Ein Handbuch für die Praxis, Göttingen 2022, S. 358

[6] Enders, Ursula: Grenzen achten. Schutz vor sexuellen Übergriffen in Institutionen, Köln 2012.

[7]

https://www.zartbitter.de/gegen_sexuellen_missbrauch/Fachinformationen/6005_missbrauch_in_der_schule.php

[8] Ebd., S. 357

[9] Auf Grenzen achten – Sicheren Ort geben: Prävention und Intervention: Arbeitshilfe der EKD für Kirche und Diakonie bei sexualisierter Gewalt, S. 11

[10] Dieckmann, Detlef/Dietzfelbinger, Daniel/Kühnbaum-Schmidt, Kristina/Meyns, Christoph: Führen und Leiten in der Kirche. Ein Handbuch für die Praxis, Göttingen 2022, S. 358

[11] Siehe Anlage 2.

[12] Siehe https://www.praevention.landeskirche-hannovers.de/erste-hilfe/verdachtsfall.

[13] Siehe Anlage 3.

[14] Siehe z.B. Arbeitshilfe ‚Unsagbares sagbar machen‘ (EKD) https://www.praevention.landeskirche-hannovers.de/materialien.

Superintendentin

Superintendentur Stolzenau-Loccum
Schinna - Kirchweg 2
31592 Stolzenau
Tel.: 05761 - 2040
Kirchenkreis:

Stolzenau-Loccum