In diesen Tagen werden in vielen Familien mit schulpflichtigen Kindern Schulbücher und andere Lernmaterialien angeschafft. Hierbei entstehen nicht unerhebliche Kosten.

Für Schulkinder, die Leistungen nach dem SGB II („Hartz 4“) erhalten, zahlt das Jobcenter einen Zuschuss zum Unterrichtsmaterial: 100 € am 01.08. und 50 € am 01.02. eines Jahres. Dieser Zuschuss ist allerdings nur für Schulranzen und Schreibmaterialien bestimmt, er enthält nicht die Kosten für die Bücher.

Clemens Becker, Sozialarbeiter in den Diakonischen Werken Stolzenau und Nienburg, weist darauf hin, dass Kosten für Bücher, die gekauft werden müssen (z.B. Arbeitshefte oder ein Atlas), vom Jobcenter übernommen werden, und zwar zusätzlich (!) zur Pauschale. Dies gilt aus Sicht der Diakonie analog auch für Schüler, die Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten.

Hierfür ist ein Antrag notwendig, bei dem Herr Becker im Rahmen seiner Beratungsarbeit im Diakonischen Werk behilflich ist. Er ist jeweils Montag und Mittwoch in Stolzenau erreichbar (05761 / 3732) sowie Dienstag und Donnerstag in Nienburg (05021 / 9796-13)